DLRG BW kann satzungsgemäß Personen ausschließen, wenn sie Organisationen aktiv unterstützen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch oder verfassungsfeindlich eingestuft werden.
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Wer schweigt, hat schon verloren.
DLRG BW kann satzungsgemäß Personen ausschließen, wenn sie Organisationen aktiv unterstützen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch oder verfassungsfeindlich eingestuft werden.
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