Warum es gefährlich ist, den Begriff #Rasse unreflektiert aus dem Grundgesetz zu übernehmen
Wer die AfD verbieten will, beruft sich zu Recht auf die wehrhafte Demokratie und auf den Schutz der Menschenwürde. Ausgerechnet in diesem Kontext wird in dem Zeitungsbericht einer renomierten Tageszeitung in einem Artikel zum Thema: Parteiverbot der AfD der Begriff „Rasse“ verwendet – als wäre er eine neutrale, unproblematische Kategorie des Grundgesetzes. Die Formulierung, die Menschenwürde müsse „unabhängig von Herkunft, Rasse, Alter oder Geschlecht“ geachtet werden, wird schlicht in den redaktionellen Fließtext übernommen, ohne Anführungszeichen, ohne Distanzierung, ohne Einordnung.
Gerade weil der Artikel vorgibt, demokratische Werte gegen eine extrem rechte Partei zu verteidigen, ist diese arglose Verwendung mehr als ein sprachlicher Schönheitsfehler. Sie stabilisiert ungewollt die Vorstellung, es gebe so etwas wie „Menschenrassen“, und transportiert damit genau jene Denkfigur weiter, auf den rassistischen Ideologien historisch aufbauen. Wer Rassismus bekämpfen will, sollte nicht mit Begriffen argumentieren, die ihn einst legitimiert haben.
Vom Verfassungswortlaut zur wissenschaftlichen Realität
Zur Fairness gehört: Die Redaktion hat den Begriff nicht erfunden, sie greift den Wortlaut des Grundgesetzes auf – der bis heute von „Rasse“ spricht. Das Problem entsteht dort, wo dieser historische Verfassungsbegriff unkommentiert in Gegenwartssprache überführt wird und so den Anschein erweckt, er beschreibe eine sachliche, biologische Realität. In einer Zeit, in der rechtsextreme Akteure genau mit solchen Kategorien arbeiten, trägt jede unreflektierte Wiederholung dazu bei, den Deutungsrahmen zu verengen.
Dabei ist der wissenschaftliche Stand eindeutig: Die Humanbiologie kennt beim Menschen keine klar trennbaren „Rassen“, sondern eine vielfältige, fließende genetische Durchmischung. Der Begriff „Rasse“ erklärt nichts über die Natur des Menschen, sondern vor allem etwas über die Geschichte von Kolonialismus, Versklavung und NS-Ideologie. Auch die politisch-juristische Debatte trägt dem längst Rechnung: Seit Jahren liegt ein Antrag auf Änderung des Grundgesetzes vor, um „Rasse“ durch eine Formulierung zu ersetzen, die Rassismus klar benennt, ohne ein überholtes Menschenbild mitzuschleppen.
Warum es auf redaktionelle Sorgfalt ankommt
Gerade Medien, die über Parteiverbote, Menschenwürde und Freiheitsrechte berichten, tragen hier eine besondere Verantwortung. Sie müssen Verfassungsbegriffe korrekt wiedergeben – aber ebenso sorgfältig markieren, wo Begriffe historisch, umstritten oder wissenschaftlich widerlegt sind. Das lässt sich mit einfachen Mitteln leisten: Anführungszeichen, ein kurzer erklärender Einschub („im Wortlaut des Grundgesetzes“, „historischer Begriff“), oder der Hinweis, dass „Rasse“ juristisch, nicht biologisch zu verstehen ist. Wer Demokratie verteidigt, sollte auch sprachlich klar machen, dass es viele Ursachen für Ungleichheit gibt – aber keine „Menschenrassen“.